Ablauf der Psychotherapie
Kontaktaufnahme
Wenn nicht durch andere Vereinbarungen der Termin für ein Erstgespräch bereits festgelegt wurde, ist ein Anruf in der Privatpraxis eines/einer Psychotherapeut:in oder in einer Institution empfehlenswert, um ein Erstgespräch zum persönlichen Kennenlernen des/der Psychotherapeut:in zu vereinbaren. Es kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail erfolgen. Entscheidend ist, sich Informationen einzuholen mit deren Hilfe man sich orientieren kann, ob eine Psychotherapie hilfreich ist. Sie können sich auch über die Kosten einer Psychotherapieeinheit und einer eventuellen Wartezeit erkundigen. Weitergehende Fragen wie z. B. nach der angewandten Methode, dem Setting, Beruf und der psychotherapeutischen Qualifikation können am besten im Erstgespräch geklärt werden.
Was Sie wissen sollten, wenn Sie eine Psychotherapie beginnen
Prinzip der Freiwilligkeit
Psychotherapie erfolgt auf der Grundlage des Einverständnisses der Klient:in. Die Freiwilligkeit der Psychotherapie ist wesentlich.
Prinzip der Verschwiegenheit
Psychotherapeut:innen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in der Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Nur die/der Klient:in selbst kann die/den Psychotherapeut:in in besonderen Ausnahmefällen von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Prinzip der freien Psychotherapeut:innenwahl
Wichtig für den therapeutischen Erfolg ist eine Vertrauensbeziehung, da nur dadurch ein offenes Gespräch und die Aufarbeitung von Problemen möglich sind. Das setzt voraus, dass Sie Ihre/n Psychotherapeut:in frei wählen können.
Erstgespräch und Bedenkzeit
Es macht einen Unterschied im Erstgespräch, ob Sie die/den Psychotherapeut:in erst kennen lernen wollen oder ob Sie sich schon sicher sind, zu dieser Psychotherapie zu gehen. Im ersten Fall geht es um das Finden bzw. Schaffen der grundsätzlichen Zusammenarbeit, im zweiten um das Aushandeln bzw. Besprechen ungeklärter Details. In beiden Fällen aber geht es darum, dass Klient:in und Psychotherapeut:in einander kennen lernen. Wenn die/der Klient:in an eine Institution mit mehreren Psychotherapeut:innen überwiesen wird oder von sich aus herantritt, kann es sein, dass es sich erst über das Erstgespräch ergibt, bei welcher/welchem Psychotherapeut:in man schließlich landet. Manche Psychotherapeut:innen bieten ein Erstgespräch auch dann an, wenn von vornherein feststeht, dass mit einer Wartezeit zu rechnen ist, es sei denn, dass die Wartezeit unabsehbar ist.
Zwei Ebenen sind für das Erstgespräch wichtig:
Erstens der Eindruck von der/dem Psychotherapeut:in, und hier zu aller erst, ob sie/er der/dem Klient:in sympathisch ist. Zweitens die Frage des Arbeitabkommens, die sachliche Übereinkunft betreffend wie z. B. Therapieziel, Höhe und Zahlungsmodus des Honorars, Regelung der Honorarfrage bei Krankheit oder Absage aus anderen Gründen, Häufigkeit der Treffen, angewandte Methode, Setting, Urlaub etc. Beide Ebenen müssen für die/den Klient:in stimmen. Falls die/der Klient:in daran denkt, sich mehrere Psychotherapeut:innen anzusehen, soll er dies der/dem betreffenden Psychotherapeut:in sagen.
Entscheidung und Festlegung
Im Mittelpunkt der Überlegungen sollte die "Bekömmlichkeitsprüfung" bezüglich der/des Psychotherapeut:in stehen. Erst danach rangieren die Folgen, die sich aus der gewählten Methode, dem angewandten Setting und ähnlichen Aspekten ergeben. Die/der Klient:in kann seine Entscheidung jederzeit rückgängig machen, wenn sie/er denkt, sich getäuscht zu haben. Es ist aber besser, wenn dies nicht im Alleingang geschieht, sondern in Absprache mit der/dem Psychotherapeut:in, um eventuelle Missverständnisse aufklären zu können. Da es in der Psychotherapie um ein Sich-Einlassen geht, sollte man nie mehr als eine Einzeltherapie machen. Eine Ausnahme stellen die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder Einzel- und Paar- oder Familientherapie dar. In Absprache mit den beteiligten Psychotherapeut:innen können die genannten Kombinationen einander sinnvoll ergänzen.
Wartezeit
Eine Wartezeit wird sich vor allem dann ergeben, wenn eine längerfristige Psychotherapie in einer Institution geplant ist oder ein/eine stark ausgebuchte/r Psychotherapeut:in ausgewählt wurde. Falls man sich auf eine/einen Psychotherapeut:in festgelegt hat und dies mit Wartezeit verbunden ist, sollte man am besten gleich mit der/dem Psychotherapeut:in besprechen, ob man ohne Überbrückungshilfe auskommen kann. Sollte die/der Klient/in bereits sehr akute Probleme und Beschwerden haben, könnte zwar auch die Aussicht auf die Psychotherapie schon eine Stabilisierung bewirken, doch könnte die Wartezeit auch einen zu langen Aufschub bedeuten, der allenfalls mit anderen Mitteln wie Medikamenten oder Aufsuchen einer Beratungsstelle oder fallweisen Kontakt mit dem/der Psychotherapeut:in bis zum eigentlichen Beginn der Therapie überbrückt werden muss.
Die Psychotherapie selbst
Die Psychotherapie wird bei jedem Menschen anders ablaufen. Sie muss nichts Sensationelles sein. Die/der Klient:in kann Perioden der Skepsis erleben und sich nach einiger Zeit fragen, was denn dadurch anders geworden sei. Rückfälle werden sich einstellen. All das gehört dazu, ebenso wie die Abschnitte, Krisen und Höhepunkte, die allesamt Kennzeichen für sich abzeichnende Wendepunkte sein können. Es kann in der Psychotherapie auch zu Extremsituationen kommen. Wir treten dafür ein, jedes Problem mit der/dem Psychotherapeut:in zu besprechen. Wenn die/der Klient:in sich einem Übergriff oder einer groben Respektlosigkeit der/des Psychotherapeut:in ausgesetzt fühlt und das Unbehagen trotz fortgesetzter Versuche, dies mit der/dem Psychotherapeut:in zu besprechen, bestehen bleibt, ist in Erwägung zu ziehen, sich an eine Beschwerdestelle oder auch eine/n andere/n Psychotherapeut:in zu wenden.
Häufigkeit der Sitzungen
Die Regelung der Sitzungsfrequenzen kann sehr individuell gehalten sein, so kann sie in einem Fall monatlich und in einem anderen Fall fünfmal innerhalb einer Woche betragen.
Die meisten Psychotherapien finden einmal pro Woche statt. Dies gilt insbesondere für klientenzentrierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, systemische Therapie, Körpertherapie und Gestalttherapie in Einzelsitzungen. Gruppentherapie findet meist wöchentlich oder 14-tägig statt. In der Paar- und Familientherapie werden oft Abstände von zwei und mehr Wochen zwischen den Sitzungen vereinbart. Eine durchaus übliche Maßnahme kann ein Wechsel der Häufigkeit im Laufe der Therapie sein. So kann z.B. nach anfänglich einer Sitzung die Woche eine Steigerung auf zwei oder mehr Sitzungen die Woche sinnvoll sein. Gegen Ende der Psychotherapie ist eine Verringerung der Frequenz üblich.
Während normalerweise eine Beratung einmal die Woche eine angemessene Frequenz darstellt, ist dies bei krisenhaften Zuständen oder bei tief greifenden Psychotherapien oder Analysen kaum ausreichend. In diesen Fällen scheinen zwei Sitzungen oder mehr Sitzungen die Woche weit mehr bewirken zu können. Psychoanalysen im Liegen gehen mit wenigen Ausnahmen von mindestens drei Stunden die Woche aus, und nicht selten werden vier, sogar fünf Sitzungen pro Woche festgelegt. In jedem Fall scheinen eine gewisse Regelmäßigkeit der Psychotherapiestunden und nicht allzu große Abstände zwischen den Sitzungen günstige Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess zu sein.
Was die Dauer der Sitzungen betrifft, so bewegt sich das Spektrum in der Einzeltherapie von einer Dauer von 45 Minuten bis zu einer Doppelstunde. Bei den meisten Psychotherapeut:innen bedeuten eine Stunde 50 Minuten. Auch 60 Minuten ist manchmal gebräuchlich. In der Gruppentherapie erstreckt sich die Dauer von unter einer Stunde bis zu über drei Stunden. Hier sind 90 Minuten oder zwei Stunden am ehesten üblich. Sitzungen in Paar- und Familientherapie werden meist für 90 Minuten vereinbart.
Dauer der Psychotherapie
Wenn man von der Kostenfrage und der Frage des Abbruchs von Psychotherapien absieht, hängt die Dauer vom Therapieziel und der Art der Störung ab, im Besonderen auch davon, wie lange diese schon besteht. Je anspruchsvoller das Therapieziel ist und je schwerwiegender und dauerhafter die seelische Problematik, umso länger wird die Psychotherapie dauern. Prinzipiell lässt sich sagen, dass eine Behandlung selten über 50 Stunden hinausreichen wird. Kurzpsychotherapie ist zwischen 10 und 30 Stunden anzusetzen.
Es ist nicht leicht, genaue Zahlenangaben für die Dauer von Psychotherapien zu machen. Zu individuell sind Schicksale und psychotherapeutische Entwicklungen gefärbt und zu individuell gehen Psychotherapeut:innen verschiedener Psychotherapierichtungen vor.
Das Ende der Psychotherapie
Eine Betrachtungsweise vom Ende der Therapie, die für alle Psychotherapieformen gelten könnte wäre: Die Psychotherapie ist dann zu Ende, wenn das Therapieziel erreicht bzw. als nicht erreichbar erkannt wird. Sie geht ihrem Ende auch dann entgegen, wenn der investierte Aufwand nicht mehr dem möglichen oder tatsächlichen Fortschritt entspricht. In jedem Fall ist es eine Angelegenheit, die Psychotherapeut:in und Klient:in miteinander zu klären haben.