Kosten der Psychotherapie
Die Kosten für eine Psychotherapie sind individuell geregelt und müssen direkt bei der/dem Psychotherapeut:in angefragt werden.
Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Gesundheitskassen
Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeut:innen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Diese Finanzierungsform trifft auf den Großteil der Psychotherapien zu.
Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlungen finanzieren darf.
Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten erforderlich.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten zehn Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote der Psychotherapeut:innen bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein "Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)" gestellt werden, auf dem von der Psychotherapeutin bzw. vom Psychotherapeuten einige Fragen beantwortet werden. Dieser Antrag soll vor der neunten Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiterbeziehen zu können. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden.
Privatversicherungen haben teilweise andere Konditionen. Dies sollten Sie vor Beginn der Behandlung abklären.
Einige Psychotherapeut:innen bieten sogenannte "Sozialtarife" an. In diesem Fall gelten für Klient:innen mit geringerem Einkommen oder sehr beschränkten finanziellen Verhältnissen reduzierte Tarife.
Zuschussregelung
Zuschüsse der einzelnen Krankenkassen pro Psychotherapie-Einzelsitzung
- ÖGK (Österr. Gesundheitskasse): € 33,70
- BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau): € 46,60
- SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen): € 45,00
Eine detaillierte Aufstellung der Kostenzuschüsse finden Sie hier.
Die Krankenkassen gewähren bei Behandlungen durch Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision keinen Kostenzuschuss. Die Honorare bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision sind entsprechend günstiger.
Geförderte Psychotherapie
Das Land Vorarlberg und die ÖGK legen jährlich einen bestimmten Betrag für geförderte Psychotherapie fest. Abgerechnet werden diese Beträge über Institutionen und deren Kooperationspartner:innen. Die finanzierte Psychotherapie hat ein begrenztes Kontingent und deckt bei weitem nicht den tatsächlichen Bedarf. Daher sollte es vor allem jenen Menschen zu Gute kommen, die sich eine Psychotherapie aus Kostengründen nicht leisten können.
Das Modell "Psychotherapie Vorarlberg" bietet geförderte Psychotherapie und wird organisatorisch über das Institut für Sozialdienste (ifs) umgesetzt. Der Zugang erfolgt ausschließlich über die Clearingstelle Psychotherapie. Die Anmeldung ist online unter www.ifs.at oder persönlich an den ifs Beratungsstellen möglich.
Finanzierung nach dem Verbrechensopfergesetz
Für Opfer und Hinterbliebene, die unmittelbar nach einer Straftat im Rahmen einer Krisenintervention Psychotherapie in Anspruch nehmen, übernimmt der Bund die Kosten von 10 Stunden.
Selbstzahler:innen
Bei Selbsterfahrung, Paarberatung und/oder gewünschter Anonymität muss die psychotherapeutische Leistung selber bezahlt werden.